Allgemeine Geschäftsbedingungen
ITAL-JAP Die Motorradwerkstätte
Peter Slater KG
1120 Wien, Hilschergasse 5
Tel. Fax 01/ 545 43 95
e-mail: [email protected]
www: ital-jap.com
Nachstehende Bedingungen gelten für alle Verträge, Lieferungen und Leistungen zwischen Auftraggeber und der Firma ITAL-JAP.
Bestellungen können telefonisch, schriftlich oder per e-mail erfolgen. Es besteht kein Mindestbestellwert. Bei Sonderbestellungen bzw. Bestellungen über einen Wert von € 150,-- ist eine Anzahlung von 50% des Warenwertes zu leisten. Der Versand der Ware erfolgt automatisch per NN.
Wir versenden die verfügbaren Artikel, wenn lagernd, innerhalb von 24 Stunden oder spätestens nach Eintreffen der nächsten Ersatzteillieferung. Es gelten die derzeit gültigen Österr. Post-Tarife zuzügl. Unkostenbeitrag für Bearbeitung und Verpackung € 3,--. Bei Transportbeschädigung der Ware ist dies sofort, spätestens jedoch innerhalb von 2 Werktagen, telefonisch oder schriftlich, mitzuteilen. In allen Fällen bleibt die Ware bis zur vollständigen Bezahlung unser Eigentum.
Probefahrten : Der Instandsetzungsauftrag umfaßt die Ermächtigung mit dem Motorrad Probeläufe, sowie Probe- und Überstellungsfahrten durchzuführen.
Abholung: Der Auftraggeber hat den Auftragsgegenstand unverzüglich nach Benachrichtigung über den Erhalt bzw. Fertigstellung abzuholen, sofern nichts anderes vereinbart wurde. Der Auftraggeber nimmt zur Kenntnis, dass das Motorrad ab jenem Tag der Fertigstellung bis zur Abholung vom Auftragnehmer pro Tag eine Verwahrungsgebühr von 7€ verrechnet wird.
Zahlung: Die Zahlungen sind bei Abnahme des Auftragsgegenstandes, spätestens jedoch innerhalb 1 Woche nach Meldung der Fertigstellung und Aushändigung oder Übersendung der Rechnung ohne Skonto oder sonstige Nachlässe zu leisten.
Schadenersatz : Der Auftragnehmer haftet für alle von ihm aus Anlaß der Ausführung der Instandsetzungsarbeiten verschuldeten Schäden, soweit diese an einer Person oder am Motorrad selbst eingetreten sind. Für sonstige Schäden einschließlich der Folgeschäden oder Schäden aus Vertragsverletzung haftet der Auftragnehmer nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit.
Weiters gelten die Allg. Geschäftsbedingungen des Fachverbandes der Fahrzeugindustrie Österreichs und der Bundesinnung der Kraftfahrzeugtechniker.
Gerichtsstand - Wien